Allgemeine Beschreibung
Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
siehe auch
Abfallentsorgung (Allgemein)