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Allgemeine Beschreibung

Mit dem digitalen Kontrollgerät werden aus Gründen des Arbeitsschutzes für das Fahrpersonal und der Verkehrssicherheit Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten der unter die Sozialvorschriften im Straßenverkehr fallenden Fahrzeuge aufgezeichnet.
Für die Ausgabe der Kontrollgerätekarten für das digitale Kontrollgerät sind in Rheinland-Pfalz grundsätzlich die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte zuständig.

Kosten

Für die Ausgabe von Kontrollgerätekarten werden Gebühren gemäß der Landesverordnung auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes erhoben.

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