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Allgemeine Beschreibung

Die Zulassung eines Fahrzeuges ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie als Fahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände beim Finanzamt haben und dem Finanzamt eine Ermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren geben.

Mit der Kraftfahrzeugsteuer soll das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert werden. Die Kraftfahrzeugsteuer dient somit u. a. der Finanzierung der durch den Verkehr auf öffentlichen Verkehrswegen verursachten Kosten.

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