Zuständige Behörden
Ihren Antrag richten Sie an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für soziale Angelegenheiten.
Allgemeine Beschreibung
Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen kann auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt werden.
Bitte mitbringen
Kosten
keine
Rechtliche Grundlagen
Bundesversorgungsgesetz (BVG)