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Zuständige Behörden

 Ihren Antrag richten Sie an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für soziale Angelegenheiten.

Allgemeine Beschreibung

Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen kann auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt werden.

Bitte mitbringen

  • Geburtsurkunde oder bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass 
  • Meldebestätigung
  • in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten)
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • Wehrmachtsentlassungsschein, Soldbuch oder Wehrpass, sofern im Besitz
  • ggf. Rentenbescheid, sofern Sie bereits früher Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder früheren versorgungsrechtlichen Vorschriften bezogen oder beantragt haben

 

Kosten

keine

Rechtliche Grundlagen

Bundesversorgungsgesetz (BVG)

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