Zuständige Behörden
Die Erteilung der Zustimmung erfolgt durch das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.Informationen über das Integrationsamt und Antragsformulare finden Sie hier.
Allgemeine Beschreibung
Besteht ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen, das gekündigt werden soll, dann benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Rechtliche Grundlagen
§§ 85 ff. Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)