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Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen


Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Die Erteilung der Zustimmung erfolgt durch das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Informationen über das Integrationsamt und Antragsformulare finden Sie hier.

Allgemeine Beschreibung

Besteht ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen, das gekündigt werden soll, dann benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Rechtliche Grundlagen

§§ 85 ff. Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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