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Allgemeine Beschreibung

Die einheitliche Betriebsprämie ist das wesentliche Resultat der Reform der EU-Agrarpolitik. Sie dient als Einkommensbeihilfe für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.

Seit 2005 wurde der größte Teil der als Flächen- und Tierprämien gewährten Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt und in die neue Betriebsprämienregelung überführt. Die den Antragstellern zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Zahlungen. Diese können auf Antrag gewährt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Entkoppelung erfasst nicht alle Prämienarten. Weiterhin teilweise oder vollständig an die Produktion des jeweiligen Erzeugnisses gebunden sind z.B. die Zahlungen für Eiweißpflanzen, Schalenfrüchte und Stärkekartoffeln.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Weitere Informationen über Grundlagen, Antragstellung und Berechnung der Betriebsprämie erhalten Sie auf der Website der Europäischen Kommission unter der Rubrik Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Die rechtlichen Grundlagen und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).


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