Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
In Deutschland sind die Länder verantwortlich für die Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung und regeln deren Organisation.
Oberste Landesbehörde für die Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz ist das Landesuntersuchungsamt.
Die 24 Kreisverwaltungen und die Verwaltungen der 12 kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz sind die sogenannten Vollzugsbehörden. Bei den Kreisverwaltungen werden die vor-Ort-Tätigkeiten in der Regel durch die Abteilungen für "Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen", bei den Stadtverwaltungen durch die Ordnungsämter wahrgenommen.
In Rheinland-Pfalz nehmen mehr als 100 Lebensmittelkontrolleure und etwa 50 Tierärzte die entsprechenden Aufgaben wahr. In bestimmten Fällen beteiligen sich auch Sachverständige des Landesuntersuchungsamtes an Überwachungsmaßnahmen.