Zuständige Behörden
Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie am besten bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.
Allgemeine Beschreibung
Für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnerinnen oder Partnern gelten in Deutschland die Bestimmungen für die Eheschließung entsprechend.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
siehe Lebenspartnerschaftsurkunde