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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie am besten bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.

Allgemeine Beschreibung

Für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnerinnen oder Partnern gelten in Deutschland die Bestimmungen für die Eheschließung entsprechend.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

siehe Lebenspartnerschaftsurkunde


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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