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Zuständige Behörden

An die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

 

Allgemeine Beschreibung

Die Lehrlingsrolle ist das zentrale Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse einer Gebietskörperschaft. Sie dient zur Überwachung der fachlichen und sachlichen Qualität der handwerklichen Berufsbildung.

Die Auszubildenden und ihre Ausbildungsbetriebe werden von den Handwerkskammern umfassend betreut.
Sie können sich beraten lassen u. a. über:

  • die einzelnen Handwerksberufe,
  • Fragen zu Vertragsabschluss, -verlängerung oder -verkürzung,
  • Ausstellung der Gesellen- und Abschlussbriefe.

 

Rechtliche Grundlagen

Berufsbildungsgesetz
Handwerksordnung (HwO)

 

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