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Zuständige Behörden

Die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.

Allgemeine Beschreibung

Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen.

Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.

Rechtliche Grundlagen

Berufsbildungsgesetz
Handwerksordnung (HwO)

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