Zuständige Behörden
Die für den Ausbildungsbetrieb örtlich zuständige Handwerkskammer.
Allgemeine Beschreibung
Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinen Lehrlingen einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und diesen der Handwerkskammer zur Prüfung und Eintragung in die Lehrlingsrolle vorlegen. Eingetragene Lehrverhältnisse sind Voraussetzung für das Ablegen qualifizierter Prüfungen (z. B. Gesellenbrief).
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlagen.
Rechtliche Grundlagen
BerufsbildungsgesetzHandwerksordnung (HwO)