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Fachliche Anfrage
Fachliche Anfrage
Stellen Sie eine Anfrage zum Thema Lohnsteuerklasse - Änderung an die Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels. Die Anfrage wird automatisch zu den zuständigen Sachbearbeitern weitergeleitet. [mehr]

Ihr Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Ordnungsverwaltung
Standesamt, Ausweise, Paßwesen, Gewerbe, Ordnung, Sicherheit, Brandschutz
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Montag: 13:30 - 18:00 Uhr,

Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung
  • Postadresse:
    Meßplatz 1
    76855 Annweiler am Trifels
    Gebäude: Rathaus - Haus II

Telefon: 06346 301 0
Fax: 06346 301 200
E-Mail:
Internet: www.vg-annweiler.de
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Mitarbeiter 

Detaillierte Lebenslage START

Allgemeine Beschreibung

Bitte beachten Sie, das bestimmte Änderungen der Lohnsteuerkarte bei Ihrer Gemeinde (=die für Sie zuständige Kommunalverwaltung), andere Änderungen dagegen ausschließlich beim für Sie zuständigen Finanzamt möglich sind.

Folgende Änderungen nimmt Ihre Gemeinde vor:

  • Lohnsteuerklassenwechsel
  • Lohnsteuerklassenwechsel wegen Eheschließung
  • Lohnsteuerklassenwechsel wegen Trennung
  • Sterbefall
  • Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
  • Eintritt in eine Religionsgemeinschaft
  • Eintragung von Kinderfreibeträgen
  • Neugeborenen
  • nichtehelichen Kindern

Folgende Änderungen werden nur vom Finanzamt vorgenommen:

  • die Eintragung von Kindern über 18 Jahren
  • die erstmalige Eintragung und Änderung von Freibeträgen wegen Körperbehinderungen
  • die Eintragung des ganzen Kinderfreibetrages (ein Elternteil lebt im Ausland, ein Elternteil zahlt keinen Unterhalt, Vaterschaft nicht festgestellt).

Kosten

Die Änderungen der Lohnsteuerkarten sind gebührenfrei.

Dokumente

  • bei Lohnsteuerklassenwechsel
    • die Lohnsteuerkarten beider Ehegatten
  • bei Lohnsteuerklassenwechsel wegen Eheschließung
    • die Lohnsteuerkarte beider Ehegatten und die Heiratsurkunde
  • bei Lohnsteuerklassenwechsel wegen Trennung
    • die Lohnsteuerkarte und die Erklärung über steuerliches getrenntleben
  • bei Sterbefall
    • die Lohnsteuerkarte des Antragstellers und die Sterbeurkunde
  • bei Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
    • eine Kirchenaustrittsbescheinigung des Standesamtes
  • bei Eintritt in eine Religionsgemeinschaft
    • eine Wiedereintrittsbescheinigung der entsprechenden Religionsgemeinschaft und die Lohnsteuerkarte (bei Ehegatten evtl. beide) vorzulegen
  • bei Eintragung von Kinderfreibeträgen
    • die Lohnsteuerkarte
  • bei Neugeborenen
    • eine Geburtsurkunde
  • bei nichtehelichen Kindern
    • die Vaterschaftsanerkennung oder Geburtsurkunde, bei ehelichen Kindern aus getrennt lebender oder geschiedener Ehe die Geburtsurkunde (für ein nicht in am Wohnsitz der Eltern gemeldetes Kind unter 18 Jahren ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung des Hauptwohnsitzes des Kindes erforderlich
Detaillierte Lebenslage ENDE
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