Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Wer gewerbsmäßig folgende Tätigkeiten ausüben will, bedarf der behördlichen Erlaubnis:
oder Bauvorhaben
Bitte mitbringen
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Kosten
gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Rechtliche Grundlagen