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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden für innerhalb der europäischen Union erworbene und hier zu haltende Tiere bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten.
Werden geschützte Arten außerhalb der europäischen Union eingeführt, wenden Sie sich an das Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn.

Allgemeine Beschreibung

Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden. Diese Meldungen können schriftlich oder per Fax erfolgen.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu. Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z. B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz möglich.

Rechtliche Grundlagen

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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