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Allgemeine Beschreibung

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Reisepässe, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.

Ergänzungen


Informationen zu Reisedokumenten für Kinder finden Sie unter Kinderreisepass.

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