Zuständige Behörden
Die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Allgemeine Beschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.
Voraussetzung:
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Bitte mitbringen
Kosten
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Fristdauer
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen.
Ergänzungen
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.