Allgemeine Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (das heißt Einladung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalten, wie
Bei Bedarf werden im Vorfeld mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung durchgeführt.