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Allgemeine Beschreibung

Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (das heißt Einladung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalten, wie

  • Name und Anschrift der Veranstalterin oder des Veranstalters (Privatperson oder Organisation),
  • Name, Anschrift, Telefon, Fax der Versammlungsleiterin oder des Versammlungsleiters,
  • Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
  • Zahl der Ordnerinnen und Ordner,
  • voraussichtliche Teilnehmerzahl und
  • vorgesehene Hilfsmittel (z.B. Lautsprecher, Transparente). 

Bei Bedarf werden im Vorfeld mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung durchgeführt.  


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