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Zuständige Behörden

Kreisverwaltung

Kreisfreie Stadt

Allgemeine Beschreibung

Die Fördermaßnahmen im Rahmen des Programms Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa) und des Vorgängerprogramms Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) zählen zu den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der II. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Durch die Einführung oder Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Erzeugungspraktiken soll ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums geleistet und zugleich ein verbessertes Angebot von umweltverträglich erzeugten Produkten geschaffen werden. Mithilfe der Maßnahmen soll die Kulturlandschaft erhalten und die Stoffeinträge und Bodenerosionen reduziert werden.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unterstützt als Fachaufsichtsbehörde über die für die Durchführung der Agrarumweltmaßnahmen zuständigen Kreisverwaltungen die einheitliche Umsetzung der der EU-Förderung in diesem Bereich.

Weitere Informationen und Anträge:

Programm Agrar-Umwelt-Landschaft www.eler-paul.de

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau www.mwvlw.de

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz www.add-rlp.de

Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) www.dlr.rlp.de

Rechtliche Grundlagen

ELER-Verordnung und die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 vom 21. Juni 2005

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