Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Allgemeine Beschreibung
Falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, können Sie die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beantragen. Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
Kosten
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden 8,00 Euro Gebühren erhoben.
Rechtliche Grundlagen