Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Personalausweisbehörde.
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises können Sie bei Bedarf zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird für eine Gültigkeitsdauer von bis zu drei Monaten ausgestellt.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Erstellung eines neuen Personalausweises beträgt ca. 4 Wochen.