Zuständige Behörden
Genehmigungen für den Linienverkehr werden durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz erteilt.Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen werden durch die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten durch die Stadtverwaltung erteilt.
Antragsformulare finden sich im Internet unter lbm.rlp.de unter der Rubrik „Service“.
Allgemeine Beschreibung
Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.Voraussetzung ist der Nachweis
der Betriebssitz bzw. Sitz der Niederlassung muss sich im Inland befinden.Die Geltungsdauer für Genehmigungen im Linienverkehr beträgt höchstens acht Jahre.Die Geltungsdauer für Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Taxen, Mietomnibusse und Mietwagen) beträgt höchstens fünf Jahre.
Rechtliche Grundlagen