Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.
Elektronischer Reisepass (ePass): Seit dem 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (kurz ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und sogenannte biometrische Daten (seit 01.11. 2005 das Lichtbild und seit 01.11. 2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.
Gültigkeitsdauer: Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre, für Personen über 24 Jahre zehn Jahre.
Auch die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit; das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten ePässe. Den Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile.
Expresspass: Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 48 bzw. 72 Stunden zu erhalten.
Vorläufiger Reisepass: Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
siehe auch:
Ausweis,PassKinderreisepassPersonalausweisE-PassExpress-ReisepassVerlust von Ausweispapieren
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Ausführliche Informationen zum Thema ePass erhalten Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern.