Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Allgemeine Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt der Pass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein Expresspass oder ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.