Zuständige Behörden
In Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112.
Alle Leitstellen sind auch über die Servicenummer 19222 (z.B. für Krankentransporte) erreichbar.
Ergänzend können Sie sich in Fragen des Rettungsdienstes bzw. der Krankentransporte an die zuständigen Kreisverwaltungen wenden.
Allgemeine Beschreibung
Der Rettungsdienst hat bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten (Notfallpatienten) lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, stellt ihre Transportfähigkeit her und befördert sie unter fachgerechter Betreuung in der Regel mit Rettungs- oder Notarztwagen sowie eventuell mit Rettungshubschraubern in ein geeignetes Krankenhaus.
Er leistet auch kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe und befördert sie unter Betreuung in der Regel mit Krankentransportwagen.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen
Weitergehende Informationen stellen neben den Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung: