Zuständige Behörden
Sachverständige im Handwerk können nur durch die Handwerkskammern oder das Regierungspräsidium berufen werden.
Allgemeine Beschreibung
Die Bezeichnung ?öffentlich bestellter Sachverständiger? ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig.Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung. Typische Einschätzungsfälle liegen vor, wenn
der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestelltwerden soll.
Kosten
Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
Sachverständigen in Anspruch nehmen:
Rechtliche Grundlagen
§36 Gewerbeordnung (GewO)