Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Seit 01.03.1997 gibt es das Saison-Kennzeichen für mindestens 2 und höchstens 11 Monate. Es erspart regelmäßige Ab- und Anmeldungen und ist deshalb insbesondere für Motorradfahrer oder für Cabriolets interessant. Erkundigen Sie sich bei einer Versicherung.
Festlegung auf mindestens 2 bis höchstens 11 Monate möglich
Eine Checkliste der bei Zulassung mit einem Saisonkennzeichen erforderlichen Unterlagen erhalten Sie aus dem rlpDirekt-Formularsystem
siehe auch:Allgemeine Informationen zur Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen