Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Im Gegensatz zu passiven Sammlungen, bei denen beispielsweise durch das Auslegen von Überweisungsträgern oder das Aufstellen von Sammeldosen kein persönlicher Kontakt zwischen dem Veranstalter der Sammlung und dem Bürger stattfindet, ist für sog. aktive Sammlungen eine behördliche Genehmigung erforderlich.Ein weiteres Merkmal einer öffentlichen Sammlung ist die Durchführung an einem öffentlichen Ort oder in Räumlichkeiten, die jedermann zugänglich sind.
Insbesondere für:
ist eine behördliche Sammlungserlaubnis erforderlich.
In Ihrem schriftlichen Antrag, der im Übrigen an keine weitere Formvorschrift gebunden ist, sollten Sie
möglichst exakt beschreibenFügen Sie nach Möglichkeit eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Gebührenbefreiung !) und einen Auszug aus dem Handelsregister oder dem Vereinsregister, oder eine ältere Sammlungserlaubnis bei.
Rechtliche Grundlagen
Sammlungsgesetz