rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern

Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Wenden Sie sich

  • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
  • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

Sie können  sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Allgemeine Beschreibung

Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z.B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

Rechtliche Grundlagen

Ergänzungen

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e.V.


siehe auch

Erlaubnispflicht (Allgemein)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
Wo? (Stadt/Ort)
WO? (STADT/ORT)

Was? (Thema/Anliegen)
Was? (Thema/Anliegen)


Ihr gewähltes Anliegen:
Kontakt
Kontakt
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]