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Zuständige Behörden

Wegen der Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wegen des Erwerbs der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" wenden Sie sich an eine einschlägige Fachschule.

Z. B. an die Fachschule für Hygienetechnik/Desinfektorenschule Mainz in Bad Kreuznach.

Der Nachweis der Sachkunde ist bei Begasungen im Rahmen des Pflanzen- und Vorratsschutzes, sowie bei Begasungen zur Schädlingsbekämpfung gegenüber dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, im Übrigen gegenüber den Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Abteilung Gewerbeaufsicht bzw. das Landesamt für Geologie und Bergbau für die im Land Rheinland-Pfalz befindlichen Bergbaubetriebe (= im Geltungsbereich des Bundesberggesetzes befindlichen Betriebe) zu erbringen.

Allgemeine Beschreibung

Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung dürfen sie nur ausüben, wenn Sie gegenüber der zuständigen Behörde u.a. den Nachweis der Sachkunde erbracht haben. Sachkundig ist z.B., wer den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in" oder die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltenden Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt hat oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.

Die berufliche Umschulung mit anschließender Prüfung zum „geprüften Schädlingsbekämpfer" bzw. zur "geprüften Schädlingsbekämpferin“ war bis 2004 möglich. Sei dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin.

Rechtliche Grundlagen

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