Zuständige Behörden
Wegen der Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Wegen des Erwerbs der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpfung gemäß der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523) wenden Sie sich an eine einschlägige Fachschule.
Allgemeine Beschreibung
Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung dürfen sie nur ausüben, wenn Sie gegenüber der zuständigen Behörde u.a. den Nachweis der Sachkunde erbracht haben. Sachkundig ist z.B., wer den anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/in" oder die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltenden Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt hat oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
Die berufliche Umschulung mit anschließender Prüfung zum „Geprüften Schädlingsbekämpfer/Geprüfte Schädlingsbekämpferin“ war bis zum Jahr 2004 möglich. Sei dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum /zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin.
Rechtliche Grundlagen
§ 9 Abs. 12 in Verbindung mit Anhang III Nr. 4 der Gefahrstoffverordnung