Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler sowie der Kindergartenkinder obliegt in Rheinland-Pfalz den Kreisen und kreisfreien Städten.
In die Schülerbeförderung einbezogen sind:
Die Beförderung zu diesen Schulformen ist für die Eltern kostenlos.
Auch die Fahrtkosten zu
Dieser Eigenanteil ist max. für zwei Schülerinnen und Schüler einer Familie mit Fahrtkostenanspruch zu tragen. Er kann darüber hinaus aus verschiedenen Gründen auf Antrag erlassen werden.
Die Übernahme der Fahrtkosten zu den nachstehenden Schulformen - ebenfalls mit Eigenanteil - ist vom Einkommen abhängig:
Siehe auch:
Allgemeinbildende Schulen