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Zuständige Behörden

  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung

 

Allgemeine Beschreibung

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler sowie der Kindergartenkinder obliegt in Rheinland-Pfalz den Kreisen und kreisfreien Städten.


In die Schülerbeförderung einbezogen sind:

  • Grundschulen
  • Hauptschulen
  • Integrierte Gesamtschulen -Regionale Schulen -Sonderschulen -Kindergärten


    Die Beförderung zu diesen Schulformen ist für die Eltern kostenlos.


    Auch die Fahrtkosten zu

    • Realschulen
    • Gymnasien (Klasse 5 -10)
    • Berufsfachschulen und
    • Berufsgrundbildungsjahr (soweit die Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch verpflichtet sind)
    werden übernommen.

    Die Eltern haben hier lediglich einen Eigenanteil an den Fahrtkosten zu tragen.


    Dieser Eigenanteil ist max. für zwei Schülerinnen und Schüler einer Familie mit Fahrtkostenanspruch zu tragen. Er kann darüber hinaus aus verschiedenen Gründen auf Antrag erlassen werden.


    Die Übernahme der Fahrtkosten zu den nachstehenden Schulformen - ebenfalls mit Eigenanteil - ist vom Einkommen abhängig:

    • Gymnasien (Klassen 11 -13)
    • Berufsgrundbildungsjahr und
    • Berufsfachschulen ( soweit keine Schulpflicht mehr besteht)
    • Berufsaufbau- und Fachoberschulen in Vollzeitform
    • Berufliche Gymnasien
    • Fachschulen in Vollzeitform, für deren Besuch eine Berufsausbildung nicht zwingend erforderlich ist.

    Die Fahrtkosten können nur übernommen werden für Schülerinnen und Schüler, die in Rheinland-Pfalz wohnen und Schulen im Kreis besuchen (Schulsitzprinzip). Die Beförderung erfolgt vorrangig im öffentlichen Personennahverkehr. Nur soweit dies nicht möglich ist, sind Schulbusse einzusetzen. In Ausnahmefällen können die Fahrtkosten für die private Beförderung in Höhe der Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels erstattet werden (Barerstattung).


    Siehe auch:


    Allgemeinbildende Schulen

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