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Zuständige Behörden

Allgemeine Beschreibung

Die Einrichtungen des „Zweiten Bildungsweges“ sind allgemeinbildende Schulen und leisten einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen nach der Schulpflicht. Das Bildungsangebot richtet sich an Erwachsene, die ihre Allgemeinbildung und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern, einen höheren Schulabschluss und dadurch Studierfähigkeit sowie eine Zugangsberechtigung zu Fachschule, Fachoberschule bzw. Fachhochschule oder Universität erwerben wollen.

In Rheinland-Pfalz können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:

  • an speziellen Einrichtungen für Erwachsene mit Berufserfahrung zum Nachholen der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife:
    Abendgymnasien und Kollegs
  • über bestimmte Prüfungen (Nichtschülerprüfung, Begabtenprüfung) und
  • über das Telekolleg

Ergänzungen

Weitere Informationen zum Thema – Zweiter Bildungsweg - finden sie hier.


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