Zuständige Behörden
Bitte wenden Sie sich möglichst lange vor der Geburt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden.
Ergänzungen
Informationen erhalten Sie unmittelbar aus dem Informationssystem des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)