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Zuständige Behörden

Entsprechende Anträge sind an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für soziale Angelegenheiten zu richten.

Allgemeine Beschreibung

Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die rheinland-pfälzischen Ämter für soziale Angelegenheiten in Koblenz, Landau, Mainz und Trier zuständig. Sie haben folgende Aufgaben:

  • Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts,
  • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen),
  • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen,
  • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter.

Rechtliche Grundlagen

§§ 69 und 145 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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