Zuständige Behörden
Entsprechende Anträge sind an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für soziale Angelegenheiten zu richten.
Allgemeine Beschreibung
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die rheinland-pfälzischen Ämter für soziale Angelegenheiten in Koblenz, Landau, Mainz und Trier zuständig. Sie haben folgende Aufgaben:
Rechtliche Grundlagen
§§ 69 und 145 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)