Zuständige Behörden
Bitte wenden Sie sich an das für Ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Amt für soziale Angelegenheiten.
Allgemeine Beschreibung
Wer während seines Dienstes bei der Bundeswehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Versorgungsleistungen können auch Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmen Voraussetzungen auch hinterbliebene Eltern erhalten. Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:
Rechtliche Grundlagen
Soldatenversorgungsgesetz (SVG)