Zuständige Behörden
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige
außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Allgemeine Beschreibung
Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie öffentliche Straßen und Plätze anders als dies von dem Träger der Straßenbaulast vorgesehen ist (oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften) nutzen möchten. Das stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
Inhalt der Erlaubnis:
Die Sondernutzungserlaubnis wird in der Regel befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Bitte mitbringen
In den Anträgen sind der
anzugeben.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Dokumente
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Fristdauer
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.