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Zuständige Behörden

Sonderungen führen die Vermessungs- und Katasterämter in ihrem Amtsbezirk sowie die im Lande Rheinland-Pfalz zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure durch.

Allgemeine Beschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Flurstücke und Gebäude in Rheinland-Pfalz. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn Sie einen Teil Ihres Flurstücks verkaufen möchten, besteht neben der Teilungsvermessung die Möglichkeit, das Flurstück ohne örtliche Vermessung auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters aufzuteilen (Sonderung).

Nach Übernahme der Sonderung in das Liegenschaftskataster kann der notarielle Kaufvertrag und der Eigentumswechsel im Grundbuch vorbereitet werden.

Voraussetzung:
Die Sonderung muss von den Eigentümerinnen und Eigentümern des betroffenen Flurstücks beantragt werden. Die Grenzen des betroffenen Flurstücks müssen festgestellt sein oder als festgestellt gelten.

Kosten

Für die Sonderung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.

Die Gebühr für Sonderung richtet sich nach der Fläche und dem Verkehrswert des betroffenen Flurstücks.

Für die Bildung von zwei Teilstücken werden im Durchschnitt Gebühren in Höhe von rund 950,00 Euro erhoben.

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