Zuständige Behörden
Jugendamt der
Allgemeine Beschreibung
Sorgeerklärung bei nichtverheirateten Eltern Eine nichtverheiratete Mutter hat nach der Geburt des Kindes die alleinige elterliche Sorge. Sie ist alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes.Nichtverheiratete Eltern können vor oder nach der Geburt ihres Kindes auf freiwilliger Basis die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Die Sorgeerklärung muss, damit sie wirksam wird - kostenfrei - beim Jugendamt oder bei einem Notar, dann allerdings kostenpflichtig, beurkundet werden. Außer den Gebühren ergibt sich rechtlich kein Unterschied in der Wirkung der Beurkundung.
Kosten
Vor dem Jugendamt:
kostenfrei
Dokumente