Zuständige Behörden
1. Die Bezirksordnungsbehörden für kreisübergreifende Regelungen,2. die Kreisordnungsbehörden für gemeindeübergreifende Regelungen,3. die örtlichen Ordnungsbehörden für Regelungen innerhalb des Gemeindegebietes.
Allgemeine Beschreibung
Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Die Sperrzeit dient in erster Linie dem Lärmschutz.Folgende Regelungen gelten: