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Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Das Standesamt Ihrer
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  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung


Allgemeine Beschreibung

 


Rechtliche Grundlagen

Fristdauer

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Ergänzungen

siehe auch Sterbeurkunde


Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
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