Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Fax gestellt werden. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen:
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.
Kosten
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 10,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte Stück 5,00 Euro.
Rechtliche Grundlagen