Zuständige Behörden
Papiervordrucke erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz. Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie ermitteln.
Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Koblenz zum Download zur Verfügung.
Allgemeine Beschreibung
Für das Besteuerungsverfahren sind unterschiedliche Vordrucke für Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträge und Bescheinigungen erforderlich, die abhängig von den einzelnen Steuerarten sind.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, mit dem Verfahren ELSTER (Elektronische Steuererklärung) die Daten Ihrer Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Der elektronische Übermittlungsweg bietet Ihnen folgende Vorteile:
Für folgende Steuererklärungen ist eine elektronische Übermittlung gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben:
Weitere Informationen zum ELSTER-Verfahren: