Zuständige Behörden
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Allgemeine Beschreibung
Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen haben folgende Aufgaben bezüglich des Strahlenschutzes:
Kosten
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit dem allgemeinen Gebührenverzeichnis oder dem Besonderen Gebührenverzeichnis für Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz aufgrund von Verordnungen erhoben.
Rechtliche Grundlagen
Ergänzungen