rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern

Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Für die Erteilung einer tierärztlichen Approbation ist das Landesuntersuchungsamt nur für die Antragsteller zuständig, die ihre tierärztliche Ausbildung in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Drittland absolviert haben.
Erbringer von Dienstleistungen, die vorübergehend und gelegentlich in Rheinland-Pfalz tätig werden, müssen die Dienstleistung beim Landesuntersuchungsamt melden.

Allgemeine Beschreibung

Das Landesuntersuchungsamt ist in Rheinland-Pfalz für die Durchführung der Bundes-Tierärzteordnung (BTO) zuständig, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin den tierärztlichen Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben will.

Zur Ausübung des tierärztlichen Berufes bedarf es einer Berufszulassung. Ohne diese Zulassung ist der Antragsteller/ die Antragstellerin nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung „Tierarzt" oder "Tierärztin“ zu führen.
Unterschieden wird hierbei zwischen der tierärztlichen Approbation und der vorübergehenden Berufserlaubnis.  

Quellverweis Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
Wo? (Stadt/Ort)
WO? (STADT/ORT)

Was? (Thema/Anliegen)
Was? (Thema/Anliegen)


Ihr gewähltes Anliegen:
Kontakt
Kontakt
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]