Zuständige Behörden
Allgemeine Beschreibung
Das Landesuntersuchungsamt ist in Rheinland-Pfalz für die Durchführung der Bundes-Tierärzteordnung (BTO) zuständig, wenn der Antragsteller/ die Antragstellerin den tierärztlichen Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben will.
Zur Ausübung des tierärztlichen Berufes bedarf es einer Berufszulassung. Ohne diese Zulassung ist der Antragsteller/ die Antragstellerin nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung „Tierarzt" oder "Tierärztin“ zu führen. Unterschieden wird hierbei zwischen der tierärztlichen Approbation und der vorübergehenden Berufserlaubnis.