Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.
Allgemeine Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Bitte mitbringen
Die Erteilung der Erlaubnis ist kostenpflichtig.Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an. (Rahmensatz: 18,50 € bis 370,00 €).
Kosten
Die Erteilung der Erlaubnis ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 18,50 € bis 370,00 €).
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Ergänzungen
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.