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Kreis Südliche Weinstraße - Allgemeine Kontaktinformationen
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Allgemeine Beschreibung

Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.

Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Genehmigung nach den Vorschriften der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.Dies betrifft auch Gehege zur landwirtschaftlichen Damtierhaltung. Bei der Haltung wildlebender Tiere sind ansonsten auch artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. In der Regel ist eine Ausnahme von den Besitz- und Vermarktungsbestimmungen erforderlich. Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.

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