rlpDirekt - Ihre Bürgerplattform
Deutschlandfahne rlpdirekt Logo
Suche
  • Schriftgröße
  • VerkleinernNormalVergrössern

Detaillierte Lebenslage START

Zuständige Behörden

Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Allgemeine Beschreibung

Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.

Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Genehmigung nach den Vorschriften der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.Dies betrifft auch Gehege zur landwirtschaftlichen Damtierhaltung. Bei der Haltung wildlebender Tiere sind ansonsten auch artenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. In der Regel ist eine Ausnahme von den Besitz- und Vermarktungsbestimmungen erforderlich. Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.

Detaillierte Lebenslage ENDE
Verwandte Themen
IHR STANDORT
IHR STANDORT

IHR ANLIEGEN
IHR ANLIEGEN


Ihr gewähltes Anliegen:
KONTAKT
KONTAKT
Fachliche und technische Fragen, Anregungen, Beiträge - wir haben für alles ein offenes Ohr.
[mehr]