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Zuständige Behörden

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.

Allgemeine Beschreibung

Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Die Tierärzte der Veterinärbehörde - Kreisverwaltung - führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen und Betrieben durch, in denen Tiere gehalten oder gezüchtet werden und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen auch bei Privathaltungen nach. Ein weiteres Feld ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

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