Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt
Allgemeine Beschreibung
Träger folgender Einrichtungen müssen einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:
Voraussetzungen für die Bestellung
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.
Bitte mitbringen
Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten beizufügen.
Kosten
Eine Gebührenerhebung nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis ist vorgesehen.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.