Zuständige Behörden
Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt.
Allgemeine Beschreibung
Träger folgender Einrichtungen müssen einen Tierschutzbeauftragten bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:
Wenn Sie einen Tierschutzbeauftragten bestellen wollen, der über kein abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin, Medizin oder Biologie - Fachrichtung Zoologie verfügt, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung.
Voraussetzungen
Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,
Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.
Bitte mitbringen
Der Anzeige sind Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Voraussetzungen hervorgeht und Angaben zu Stellung und Befugnissen des Tierschutzbeauftragten anzugeben.
Kosten
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- bzw. Gebührenordnung.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn ein Tierschutzbeauftragter bestellt wurde.