Wenden Sie sich bei regionalen Veranstaltungen (Tierbesitzer/Tiere aus dem Kreis bzw. aus umliegenden Kreisen) an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung), bei überregionalen Veranstaltungen an das Landesuntersuchungsamt.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden. Die von der Veterinärbehörde auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden. Gewerbliche Ausstellungen, wie Börsen und Ähnliches, benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Erforderliche Angaben sind: